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3 K 1774/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-03-22, 3 K 1774/11
3 K 1774/11Verwaltungsgericht / 3. Kammer22.03.2013
Förderungsrechtliche Zurechnung eines rechtsmißbräuchlich vor Antragstellung übertragenen Vermögenswertes.(Rn.40)
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: 3 K 1774/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0322.3K1774.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 28 Abs 3 S 1 BAföG, § 45 Abs 2 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 Nr 3 SGB 10, § 45 Abs 4 SGB 10, § 50 SGB 10
Förderungsrechtliche Zurechnung eines rechtsmißbräuchlich vor Antragstellung übertragenen Vermögenswertes.(Rn.40)
Ist auf einen Auszubildenden von einem Elternteil (schenkungsweise und in Wahrheit zur Umgehung steuerlicher Belastungen) ein Anlagebetrag übertragen worden, so ist ihm der Vermögenswert förderungsrechtlich zuzurechnen, wenn er den Betrag zeitnah zur Antragstellung rechtsgrundlos und mithin rechtsmissbräuchlich auf den Elternteil zurück überträgt.(Rn.46) (Rn.47)
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