Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-03-22, 3 K 1774/11

3 K 1774/11Verwaltungsgericht / 3. Kammer22.03.2013

Regest

Förderungsrechtliche Zurechnung eines rechtsmißbräuchlich vor Antragstellung übertragenen Vermögenswertes.(Rn.40)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 1774/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-22

Aktenzeichen: 3 K 1774/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0322.3K1774.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 28 Abs 3 S 1 BAföG, § 45 Abs 2 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 Nr 3 SGB 10, § 45 Abs 4 SGB 10, § 50 SGB 10

Leitsatz

Förderungsrechtliche Zurechnung eines rechtsmißbräuchlich vor Antragstellung übertragenen Vermögenswertes.(Rn.40)

Orientierungssatz

Ist auf einen Auszubildenden von einem Elternteil (schenkungsweise und in Wahrheit zur Umgehung steuerlicher Belastungen) ein Anlagebetrag übertragen worden, so ist ihm der Vermögenswert förderungsrechtlich zuzurechnen, wenn er den Betrag zeitnah zur Antragstellung rechtsgrundlos und mithin rechtsmissbräuchlich auf den Elternteil zurück überträgt.(Rn.46) (Rn.47)

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