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3 K 475/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2013-01-22, 3 K 475/12
3 K 475/12Verwaltungsgericht / 3. Kammer22.01.2013
1. Allein die Teilnahme an Vorlesungen ist nicht ausreichend ein ordnungsgemäßes Studiums anzunehmen, denn zu einem solchen gehört auch das Erbringen von Prüfungsleistungen.(Rn.3) 2. Es ist dem Auszubildenden grundsätzlich zuzumuten, sich unter Verzicht auf weitere Ausbildungsförderung beurlauben zu lassen, um - etwa eine gesundheitliche Problematik, die möglicherweise einer Fortsetzung des Studiums entgegensteht - abklären zu lassen.(Rn.3)
Entscheidungsdatum: 2013-01-22
Aktenzeichen: 3 K 475/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2013:0122.3K475.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Allein die Teilnahme an Vorlesungen ist nicht ausreichend ein ordnungsgemäßes Studiums anzunehmen, denn zu einem solchen gehört auch das Erbringen von Prüfungsleistungen.(Rn.3)
Es ist dem Auszubildenden grundsätzlich zuzumuten, sich unter Verzicht auf weitere Ausbildungsförderung beurlauben zu lassen, um - etwa eine gesundheitliche Problematik, die möglicherweise einer Fortsetzung des Studiums entgegensteht - abklären zu lassen.(Rn.3)
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