Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-08-28, 2 K 211/11

2 K 211/11Verwaltungsgericht / 2. Kammer28.08.2012

Regest

1. Die Beurteilung beruht auch dann auf einer tragfähigen Beurteilungsgrundlage, wenn sich der Erstbeurteiler die notwendigen Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten von dritter Seite beschafft.(Rn.31) 2. Die Beurteilung hat die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen und Befähigungen der Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe zum Anknüpfungspunkt.(Rn.38) 3. An Beamte höherer Besoldungsgruppen sind ungeachtet der Erfüllung gleichwertiger Aufgaben grundsätzlich auch höhere Anforderungen zu stellen. (Rn.46)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 K 211/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 2 K 211/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0828.2K211.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 20 Abs 1 BG SL, § 40 LbV SL, § 41 LbV SL

Leitsatz

  1. Die Beurteilung beruht auch dann auf einer tragfähigen Beurteilungsgrundlage, wenn sich der Erstbeurteiler die notwendigen Kenntnisse über den zu beurteilenden Beamten von dritter Seite beschafft.(Rn.31)

  2. Die Beurteilung hat die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen und Befähigungen der Beamten derselben Laufbahn- und Besoldungsgruppe zum Anknüpfungspunkt.(Rn.38)

  3. An Beamte höherer Besoldungsgruppen sind ungeachtet der Erfüllung gleichwertiger Aufgaben grundsätzlich auch höhere Anforderungen zu stellen. (Rn.46)

Orientierungssatz

Mit seinem Leitsatz folgt das Gericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwG, 1988-10-27, 2 A 2/97, Buchholz 231.1, Nr. 12 zu § 40 BLV und 1991-05-16, 2 A 2/90.(Rn.30)

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