Verwaltungsgericht des Saarlandes 8. Kammer, 2012-06-20, 8 K 480/12

8 K 480/12Verwaltungsgericht / Chamber 820.06.2012

Regest

Ein Wahlrecht der Beschäftigten einer Agentur für Arbeit, denen nach § 44 g SGB II Tätigkeiten bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen sind, zum Personalrat der zuweisenden Agentur für Arbeit besteht nicht.(Rn.48)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 8. Kammer — 8 K 480/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-20

Aktenzeichen: 8 K 480/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0620.8K480.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 13 BPersVG, § 25 BPersVG, Art 3 GG, § 44g SGB 2, § 44h Abs 1 S 2 SGB 2 ... mehr

Leitsatz

Ein Wahlrecht der Beschäftigten einer Agentur für Arbeit, denen nach § 44 g SGB II Tätigkeiten bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen sind, zum Personalrat der zuweisenden Agentur für Arbeit besteht nicht.(Rn.48)

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