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2 L 174/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-05-29, 2 L 174/12
2 L 174/12Verwaltungsgericht / 2. Kammer29.05.2012
1. Sind die Bewerber um einen höherwertigen Dienstposten nach den aktuellen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich qualifiziert anzusehen, kann die Auswahlentscheidung anhand des Ergebnisses des mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgesprächs als weiteres leistungsbezogenes Kriterium getroffen werden.(Rn.12) 2. Zur Abgrenzung von konstitutivem und beschreibendem Anforderungsprofil.(Rn.22)
Entscheidungsdatum: 2012-05-29
Aktenzeichen: 2 L 174/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0529.2L174.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 35 Nr 1 KSVG SL, § 45 Abs 6 KSVG SL
Sind die Bewerber um einen höherwertigen Dienstposten nach den aktuellen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich qualifiziert anzusehen, kann die Auswahlentscheidung anhand des Ergebnisses des mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgesprächs als weiteres leistungsbezogenes Kriterium getroffen werden.(Rn.12)
Zur Abgrenzung von konstitutivem und beschreibendem Anforderungsprofil.(Rn.22)
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