Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-05-29, 2 L 174/12

2 L 174/12Verwaltungsgericht / 2. Kammer29.05.2012

Regest

1. Sind die Bewerber um einen höherwertigen Dienstposten nach den aktuellen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich qualifiziert anzusehen, kann die Auswahlentscheidung anhand des Ergebnisses des mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgesprächs als weiteres leistungsbezogenes Kriterium getroffen werden.(Rn.12) 2. Zur Abgrenzung von konstitutivem und beschreibendem Anforderungsprofil.(Rn.22)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 L 174/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 2 L 174/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0529.2L174.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: Art 33 Abs 2 GG, § 35 Nr 1 KSVG SL, § 45 Abs 6 KSVG SL

Leitsatz

  1. Sind die Bewerber um einen höherwertigen Dienstposten nach den aktuellen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich qualifiziert anzusehen, kann die Auswahlentscheidung anhand des Ergebnisses des mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgesprächs als weiteres leistungsbezogenes Kriterium getroffen werden.(Rn.12)

  2. Zur Abgrenzung von konstitutivem und beschreibendem Anforderungsprofil.(Rn.22)

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