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10 K 755/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2012-05-23, 10 K 755/11
10 K 755/11Verwaltungsgericht / Chamber 1023.05.2012
Eine Ausreise ist nicht im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) tatsächlich unmöglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein in Syrien registrierter Ausländer auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens nach Syrien zurückgeführt werden kann.(Rn.18)
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: 10 K 755/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0523.10K755.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Eine Ausreise ist nicht im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) tatsächlich unmöglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein in Syrien registrierter Ausländer auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens nach Syrien zurückgeführt werden kann.(Rn.18)
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