Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2012-07-09, 3 L 467/12

3 L 467/12Verwaltungsgericht / 3. Kammer09.07.2012

Regest

Einer Beschäftigten fehlt für ein Eilrechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit einem auf § 14 Abs. 1 SaarlHeimG (juris: HeimG SL) durch die Heimaufsicht gegenüber ihrem Arbeitgeber erlassenen Beschäftigungsverbot das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Ausgang des Eilverfahrens weder präjudiziell für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist noch Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses der Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber hat, wenn nicht das Beschäftigungsverbot, sondern Pflichtverletzungen der Beschäftigten Anlass zur Kündigung gaben.(Rn.2)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 L 467/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-09

Aktenzeichen: 3 L 467/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0709.3L467.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Einer Beschäftigten fehlt für ein Eilrechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit einem auf § 14 Abs. 1 SaarlHeimG (juris: HeimG SL) durch die Heimaufsicht gegenüber ihrem Arbeitgeber erlassenen Beschäftigungsverbot das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Ausgang des Eilverfahrens weder präjudiziell für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist noch Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses der Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber hat, wenn nicht das Beschäftigungsverbot, sondern Pflichtverletzungen der Beschäftigten Anlass zur Kündigung gaben.(Rn.2)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.