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8 L 114/12•Verwaltungsgericht des Saarlandes 8. Kammer, 2012-02-27, 8 L 114/12
8 L 114/12Verwaltungsgericht / Chamber 827.02.2012
1. Zum Beteiligtenbegriff des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens. (Rn.18) 2. Zu den Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Beantragung von vorläufigem Rechtschutz im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren. (Rn.23) 3. Vorläufiger Rechtschutz im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren lässt lediglich einen Ausspruch verfahrenssichernden Inhalts zu, der über einen Feststellungsanspruch hinaus auch eine vorläufige Regelung möglich macht.(Rn.27) (Rn.33) 4. § 30 BPersVG ist zwingende Folge u. a. der vorläufigen Enthebung vom Dienst eines Beamten, auch wenn er In-sich-beurlaubt nach § 387 Abs. 3 SGB (juris: SGB 3) ist.(Rn.47)
Entscheidungsdatum: 2012-02-27
Aktenzeichen: 8 L 114/12
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0227.8L114.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 61 BBG, § 38 BDG, § 30 BPersVG, § 8 BPersVG, § 387 SGB 3
Zum Beteiligtenbegriff des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens. (Rn.18)
Zu den Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Beantragung von vorläufigem Rechtschutz im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren. (Rn.23)
Vorläufiger Rechtschutz im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren lässt lediglich einen Ausspruch verfahrenssichernden Inhalts zu, der über einen Feststellungsanspruch hinaus auch eine vorläufige Regelung möglich macht.(Rn.27) (Rn.33)
§ 30 BPersVG ist zwingende Folge u. a. der vorläufigen Enthebung vom Dienst eines Beamten, auch wenn er In-sich-beurlaubt nach § 387 Abs. 3 SGB (juris: SGB 3) ist.(Rn.47)
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