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2 L 907/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-02-21, 2 L 907/11
2 L 907/11Verwaltungsgericht / 2. Kammer21.02.2012
1. Zur eingeschränkten Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung bei der Abordnung eines Beschäftigten im Sinne des § 14 Abs. 3 BPersVG.(Rn.13) 2. Die Abordnung eines Bundesbeamten zu einer dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit setzt nur einen sachlichen, die Ermessensentscheidung tragenden Grund voraus.(Rn.26) 3. Zum Bewertungskatalog für Dienstposten bei der Bundesagentur für Arbeit.(Rn.29)
Entscheidungsdatum: 2012-02-21
Aktenzeichen: 2 L 907/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0221.2L907.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 27 Abs 1 BBG, § 27 Abs 2 BBG, § 27 Abs 3 BBG, § 126 Abs 4 BBesG, § 14 Abs 3 BPersVG ... mehr
Zur eingeschränkten Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung bei der Abordnung eines Beschäftigten im Sinne des § 14 Abs. 3 BPersVG.(Rn.13)
Die Abordnung eines Bundesbeamten zu einer dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit setzt nur einen sachlichen, die Ermessensentscheidung tragenden Grund voraus.(Rn.26)
Zum Bewertungskatalog für Dienstposten bei der Bundesagentur für Arbeit.(Rn.29)
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