Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2012-02-21, 2 L 907/11

2 L 907/11Verwaltungsgericht / 2. Kammer21.02.2012

Regest

1. Zur eingeschränkten Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung bei der Abordnung eines Beschäftigten im Sinne des § 14 Abs. 3 BPersVG.(Rn.13) 2. Die Abordnung eines Bundesbeamten zu einer dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit setzt nur einen sachlichen, die Ermessensentscheidung tragenden Grund voraus.(Rn.26) 3. Zum Bewertungskatalog für Dienstposten bei der Bundesagentur für Arbeit.(Rn.29)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer — 2 L 907/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-21

Aktenzeichen: 2 L 907/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0221.2L907.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 27 Abs 1 BBG, § 27 Abs 2 BBG, § 27 Abs 3 BBG, § 126 Abs 4 BBesG, § 14 Abs 3 BPersVG ... mehr

Leitsatz

  1. Zur eingeschränkten Mitbestimmungspflicht der Personalvertretung bei der Abordnung eines Beschäftigten im Sinne des § 14 Abs. 3 BPersVG.(Rn.13)

  2. Die Abordnung eines Bundesbeamten zu einer dem bisherigen Amt entsprechenden Tätigkeit setzt nur einen sachlichen, die Ermessensentscheidung tragenden Grund voraus.(Rn.26)

  3. Zum Bewertungskatalog für Dienstposten bei der Bundesagentur für Arbeit.(Rn.29)

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