Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer, 2012-01-19, 6 K 521/10

6 K 521/10Verwaltungsgericht / Chamber 619.01.2012

Regest

Der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt und das Verbot der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet sind auch in Bezug auf Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen wöchentlich verfassungsrechtlich und europarechtlich zulässig. (Rn.49) (Rn.139)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 K 521/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-19

Aktenzeichen: 6 K 521/10

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0119.6K521.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 56 AEUV, Art 12 GG, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr SL, § 4 Abs 2 GlSpielWStVtr SL

Leitsatz

Der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt und das Verbot der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet sind auch in Bezug auf Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen wöchentlich verfassungsrechtlich und europarechtlich zulässig. (Rn.49) (Rn.139)

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