Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2012-02-16, 10 L 59/12

10 L 59/12Verwaltungsgericht / Chamber 1016.02.2012

Regest

Zur Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bei Erkrankung der deutschen Ehefrau(Rn.16)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 59/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-16

Aktenzeichen: 10 L 59/12

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2012:0216.10L59.12.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 27 Abs 3 S 1 AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 5 Abs 2 S 1 AufenthG, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 30 Nr 3 AufenthV ... mehr

Leitsatz

Zur Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bei Erkrankung der deutschen Ehefrau(Rn.16)

Orientierungssatz

Grundsätzlich ist es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen. Regelmäßig sind die mit dem Visumsverfahren üblicherweise verbundenen zeitlichen Verzögerungen ebenso wie eine damit einhergehende vorübergehende Trennung von hier lebenden Angehörigen von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, hinzunehmen.(Rn.12) Kann sich der Ausländer nicht auf besondere Umstände berufen, die ausnahmsweise eine vorübergehende Trennung der Eheleute als nicht hinnehmbar erscheinen lassen, muss dem dargelegten öffentlichen Interesse an der Nachholung des Visumsverfahrens durchschlagende Bedeutung beigemessen werden.(Rn.17)

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