Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 1. Zivilsenat, 2012-02-15, 1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11

1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11Obergericht / I. Zivilkammer15.02.2012

Regest

1. Der Anspruch auf Prozesszinsen nach § 291 BGB ist von einem Verzug des Schuldners unabhängig. Er besteht unabhängig davon, ob eine Verzinsung vertraglich ausgeschlossen ist. Er entsteht bereits mit Rechtshängigkeit des fälligen Zahlungsanspruchs und setzt nicht mehr voraus, insbesondere keine Antragstellung bereits im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.(Rn.61) 2. Zu den Voraussetzungen der Verzinsung nach § 291 BGB

Gesamter Gesetzestext

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 1. Zivilsenat — 1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-15

Aktenzeichen: 1 U 93/11 - 27, 1 U 93/11

ECLI: ECLI:DE:OLGSL:2012:0215.1U93.11.27.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 286 Abs 3 BGB, § 291 BGB

Rechtskraft: ja

Orientierungssatz

  1. Der Anspruch auf Prozesszinsen nach § 291 BGB ist von einem Verzug des Schuldners unabhängig. Er besteht unabhängig davon, ob eine Verzinsung vertraglich ausgeschlossen ist. Er entsteht bereits mit Rechtshängigkeit des fälligen Zahlungsanspruchs und setzt nicht mehr voraus, insbesondere keine Antragstellung bereits im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit.(Rn.61)

  2. Zu den Voraussetzungen der Verzinsung nach § 291 BGB

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