Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2011-11-11, 3 K 2272/10

3 K 2272/10Verwaltungsgericht / 3. Kammer11.11.2011

Regest

1. Die Anrechnung des durch die Auszahlung der während der Berufstätigkeit der Klägerin in der Schweiz aufgelaufenen Rentenbeiträge durch die Schweizer Behörden entstandenen Vermögens der Klägerin auf den ermittelten Förderungsbedarf begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.19) 2. Mit der Auszahlung standen der Klägerin diese Beträge zur freien Verfügung. Dies steht einer Anwendung von § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BAföG entgegen.(Rn.19) 3. Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen.(Rn.20)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer — 3 K 2272/10 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2011-11-11

Aktenzeichen: 3 K 2272/10

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:1111.3K2272.10.0A

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Normen: § 27 Abs 2 Ziff 1 BAföG, § 52 Abs 1 SGB 10

Leitsatz

  1. Die Anrechnung des durch die Auszahlung der während der Berufstätigkeit der Klägerin in der Schweiz aufgelaufenen Rentenbeiträge durch die Schweizer Behörden entstandenen Vermögens der Klägerin auf den ermittelten Förderungsbedarf begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.19)

  2. Mit der Auszahlung standen der Klägerin diese Beträge zur freien Verfügung. Dies steht einer Anwendung von § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BAföG entgegen.(Rn.19)

  3. Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen.(Rn.20)

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