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3 K 2272/10•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2011-11-11, 3 K 2272/10
3 K 2272/10Verwaltungsgericht / 3. Kammer11.11.2011
1. Die Anrechnung des durch die Auszahlung der während der Berufstätigkeit der Klägerin in der Schweiz aufgelaufenen Rentenbeiträge durch die Schweizer Behörden entstandenen Vermögens der Klägerin auf den ermittelten Förderungsbedarf begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.19) 2. Mit der Auszahlung standen der Klägerin diese Beträge zur freien Verfügung. Dies steht einer Anwendung von § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BAföG entgegen.(Rn.19) 3. Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen.(Rn.20)
Entscheidungsdatum: 2011-11-11
Aktenzeichen: 3 K 2272/10
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:1111.3K2272.10.0A
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Normen: § 27 Abs 2 Ziff 1 BAföG, § 52 Abs 1 SGB 10
Die Anrechnung des durch die Auszahlung der während der Berufstätigkeit der Klägerin in der Schweiz aufgelaufenen Rentenbeiträge durch die Schweizer Behörden entstandenen Vermögens der Klägerin auf den ermittelten Förderungsbedarf begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(Rn.19)
Mit der Auszahlung standen der Klägerin diese Beträge zur freien Verfügung. Dies steht einer Anwendung von § 27 Abs. 2 Ziffer 1 BAföG entgegen.(Rn.19)
Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen.(Rn.20)
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