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10 L 1352/11•Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-11-15, 10 L 1352/11
10 L 1352/11Verwaltungsgericht / Chamber 1015.11.2011
Ein Ausreisehindernis im Verständnis von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist nur begründet, wenn diese Aufenthaltsbeendigung, sei es durch Abschiebung oder eine freiwillige Ausreise, auf unabsehbare Zeit nicht unmöglich ist.(Rn.4)
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 10 L 1352/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:1115.10L1352.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 25 Abs 5 S 1 AufenthG, § 60a Abs 2 AufenthG
Ein Ausreisehindernis im Verständnis von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist nur begründet, wenn diese Aufenthaltsbeendigung, sei es durch Abschiebung oder eine freiwillige Ausreise, auf unabsehbare Zeit nicht unmöglich ist.(Rn.4)
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