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9 UF 90/10•Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 2. Senat für Familiensachen, 2011-06-22, 9 UF 90/10
9 UF 90/10Obergericht22.06.2011
Zur Anwendung der versorgungsrechtlichen Härteklausel (§ 27 VersAusglG) nach Wegfall des sog. "Rentnerprivilegs".(Rn.18) Die Streichung des Rentnerprivilegs kann über die Billigkeitsprüfung des § 27 VersAusglG allenfalls dann korrigiert werden, wenn zu der zwingenden gesetzlichen Folge des Wegfalls des Privilegs noch weitere, den Ausgleichspflichtigen belastende Umstände hinzukommen.(Rn.18)
Entscheidungsdatum: 2011-06-22
Aktenzeichen: 9 UF 90/10
ECLI: ECLI:DE:OLGSL:2011:0622.9UF90.10.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Zur Anwendung der versorgungsrechtlichen Härteklausel (§ 27 VersAusglG) nach Wegfall des sog. "Rentnerprivilegs".(Rn.18)
Die Streichung des Rentnerprivilegs kann über die Billigkeitsprüfung des § 27 VersAusglG allenfalls dann korrigiert werden, wenn zu der zwingenden gesetzlichen Folge des Wegfalls des Privilegs noch weitere, den Ausgleichspflichtigen belastende Umstände hinzukommen.(Rn.18)
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