Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 2. Senat für Familiensachen, 2011-06-22, 9 UF 90/10

9 UF 90/10Obergericht22.06.2011

Regest

Zur Anwendung der versorgungsrechtlichen Härteklausel (§ 27 VersAusglG) nach Wegfall des sog. "Rentnerprivilegs".(Rn.18) Die Streichung des Rentnerprivilegs kann über die Billigkeitsprüfung des § 27 VersAusglG allenfalls dann korrigiert werden, wenn zu der zwingenden gesetzlichen Folge des Wegfalls des Privilegs noch weitere, den Ausgleichspflichtigen belastende Umstände hinzukommen.(Rn.18)

Gesamter Gesetzestext

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 2. Senat für Familiensachen — 9 UF 90/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-22

Aktenzeichen: 9 UF 90/10

ECLI: ECLI:DE:OLGSL:2011:0622.9UF90.10.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

Zur Anwendung der versorgungsrechtlichen Härteklausel (§ 27 VersAusglG) nach Wegfall des sog. "Rentnerprivilegs".(Rn.18)

Die Streichung des Rentnerprivilegs kann über die Billigkeitsprüfung des § 27 VersAusglG allenfalls dann korrigiert werden, wenn zu der zwingenden gesetzlichen Folge des Wegfalls des Privilegs noch weitere, den Ausgleichspflichtigen belastende Umstände hinzukommen.(Rn.18)

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