Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-08-09, 10 L 540/11

10 L 540/11Verwaltungsgericht / Chamber 1009.08.2011

Regest

Kann im Wohnzimmerschrank der gemeinsamen ehelichen Wohnung aufgefundenes Amphetamin nicht einem der Eheleute zugeordnet werden, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 FeV von beiden Eheleuten die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu verlangen.(Rn.20)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 540/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-09

Aktenzeichen: 10 L 540/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0809.10L540.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 14 Abs 1 S 2 FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV, § 46 Abs 3 FeV ... mehr

Leitsatz

Kann im Wohnzimmerschrank der gemeinsamen ehelichen Wohnung aufgefundenes Amphetamin nicht einem der Eheleute zugeordnet werden, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 FeV von beiden Eheleuten die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zu verlangen.(Rn.20)

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