Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2010-09-08, 10 K 2031/09

10 K 2031/09Verwaltungsgericht / Chamber 1008.09.2010

Regest

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) an sog. staatenlose Kurden aus Syrien kommt nicht in Betracht, wenn eine Rückführung nach Syrien auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens vom 14.07.2008 ernsthaft in Betracht kommt bzw. nicht ausgeschlossen erscheint (Änderung der Kammerrechtsprechung im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.06.2010, 2 A 18/10).(Rn.53)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 K 2031/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-08

Aktenzeichen: 10 K 2031/09

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2010:0908.10K2031.09.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 25 Abs 5 AufenthG 2004, Art 28 S 1 StaatenlÜbk, Art 28 S 2 StaatenlÜbk

Leitsatz

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) an sog. staatenlose Kurden aus Syrien kommt nicht in Betracht, wenn eine Rückführung nach Syrien auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens vom 14.07.2008 ernsthaft in Betracht kommt bzw. nicht ausgeschlossen erscheint (Änderung der Kammerrechtsprechung im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.06.2010, 2 A 18/10).(Rn.53)

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