Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-05-12, 10 K 45/11

10 K 45/11Verwaltungsgericht / Chamber 1012.05.2011

Regest

Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage(Rn.23)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 K 45/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-12

Aktenzeichen: 10 K 45/11

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0512.10K45.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage(Rn.23)

Orientierungssatz

  1. Bereits einmalige Verkehrsverstöße können die Anordnung eines Fahrtenbuchs rechtfertigen, wenn ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vorliegt, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Verstoß zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat. Nicht hierzu gehört somit ein einmaliger unwesentlicher Regelverstoß, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(Rn.24)

  2. Es ist bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes hinreichender Anlass für eine Fahrtenbuchauflage, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhende Umstände im Einzelfall ankommt.(Rn.26)

  3. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h ist eine Regelverstoß von einigem Gewicht.(Rn.28)

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