Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2011-04-21, 10 K 776/10

10 K 776/10Verwaltungsgericht / Chamber 1021.04.2011

Regest

Die Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31 a StVZO ist gerechtfertigt, wenn der Halter objektiv unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Fahrzeugführers zu verhindern.(Rn.32)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 K 776/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-21

Aktenzeichen: 10 K 776/10

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0421.10K776.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31 a StVZO ist gerechtfertigt, wenn der Halter objektiv unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Sachverhalt zu verschleiern und die Ermittlung des Fahrzeugführers zu verhindern.(Rn.32)

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