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2 K 173/10•Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, 2011-05-11, 2 K 173/10
2 K 173/10Verwaltungsgericht / 2. Kammer11.05.2011
Die Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge regelt sich nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.(Rn.16) Bei einer über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgten Doppelzahlung von Aktiv- und Versorgungsbezügen liegt es wegen der Offenkundigkeit der Unrichtigkeit der Bezügemitteilung und der Höhe der Zuvielzahlung außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass der Beamte die Überzahlung nicht erkannt hat.(Rn.26)
Entscheidungsdatum: 2011-05-11
Aktenzeichen: 2 K 173/10
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0511.2K173.10.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 12 Abs 2 BBesG, § 812 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 819 Abs 1 BGB
Die Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge regelt sich nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.(Rn.16)
Bei einer über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgten Doppelzahlung von Aktiv- und Versorgungsbezügen liegt es wegen der Offenkundigkeit der Unrichtigkeit der Bezügemitteilung und der Höhe der Zuvielzahlung außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass der Beamte die Überzahlung nicht erkannt hat.(Rn.26)
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