Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer, 2010-10-28, 10 L 1620/10

10 L 1620/10Verwaltungsgericht / Chamber 1028.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 10. Kammer — 10 L 1620/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: 10 L 1620/10

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2010:1028.10L1620.10.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurückgenommen worden ist (entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO).

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin (§ 155 Abs. 2 VwGO).

Der Streitwert ist, wie in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblich, auf die Hälfte des Hauptsachewertes und damit auf 2.500,-- Euro festzusetzen (§§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 2 GKG).

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