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3 K 849/09•Verwaltungsgericht des Saarlandes 3. Kammer, 2011-01-28, 3 K 849/09
3 K 849/09Verwaltungsgericht / 3. Kammer28.01.2011
1. Ob ein behauptetes Darlehen oder eine sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit angeblicher Rückzahlungspflicht als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, hängt davon ab, ob die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zivilrechtlich wirksam getroffen wurde und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen ist (im konkreten Einzelfall mangels konkreter Anhaltspunkte für eine tatsächlich bestehende Rückzahlungspflicht der Klägerin verneint).(Rn.3) 2. Vgl. den Gerichtsbescheid in dieser Sache vom 23.11.2010 - 11 K 849/09 -
Entscheidungsdatum: 2011-01-28
Aktenzeichen: 3 K 849/09
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0128.3K849.09.0A
Dokumenttyp: Urteil
Ob ein behauptetes Darlehen oder eine sonstige rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit angeblicher Rückzahlungspflicht als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen ist, hängt davon ab, ob die rechtsgeschäftliche Vereinbarung zivilrechtlich wirksam getroffen wurde und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen ist (im konkreten Einzelfall mangels konkreter Anhaltspunkte für eine tatsächlich bestehende Rückzahlungspflicht der Klägerin verneint).(Rn.3)
Vgl. den Gerichtsbescheid in dieser Sache vom 23.11.2010 - 11 K 849/09 -
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