Verwaltungsgericht des Saarlandes 11. Kammer, 2010-02-02, 11 L 88/10

11 L 88/10Verwaltungsgericht / Chamber 1102.02.2010

Regest

Kein Anspruch einer Gemeinderatsfraktion auf Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes des Gemeinderates in öffentlicher (statt nichtöffentlicher) Sitzung(Rn.3) Verfahrensgang nachgehend Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, kein Datum verfügbar, 3 B 27/10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht des Saarlandes 11. Kammer — 11 L 88/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-02

Aktenzeichen: 11 L 88/10

ECLI: ECLI:DE:VGSL:2010:0202.11L88.10.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 41 Abs 1 S 3 KSVG, § 123 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 8 VwGO

Leitsatz

Kein Anspruch einer Gemeinderatsfraktion auf Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes des Gemeinderates in öffentlicher (statt nichtöffentlicher) Sitzung(Rn.3)

Verfahrensgang

nachgehend Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, kein Datum verfügbar, 3 B 27/10

Tenor

I. Der am 01.02.2010 bei Gericht eingegangene Antrag der Antragstellerin,

den Tagesordnungspunkt "Sachstandsbericht Klage gegen das Saarland, wegen Genehmigung eines Tanklagers im Saarlouiser Hafen" der Stadtratssitzung am 04.02.2010 in öffentlicher Sitzung zu behandeln,

wird mangels Anordnungsanspruchs zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 154 Abs. 1 VwGO die Antragstellerin.

Gründe

1 Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis gemäß §§ 123 Abs. 2 Satz 3, 80 Abs. 8 VwGO durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht W. am 02. Februar 2010 hat

2 in der Erwägung, dass

3 das Antragsrecht nach § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG nicht die Festlegung über die Behandlung der Angelegenheit im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung umfasst,

4 beschlossen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.