BVerwG | Beschluss | 2013-03-06 | 8 B 68/12, 8 B 68/12 (8 C 4/13) | Revisionszulassung; Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 8 B 68/12, 8 B 68/12 (8 C 4/13), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-06
Aktenzeichen: 8 B 68/12, 8 B 68/12 (8 C 4/13)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 6 Abs 6a S 1 VermG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Vorinstanz: vorgehend VG Dresden, 11. Januar 2012, Az: 6 K 1495/09, Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Titelzeile
Revisionszulassung; Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes
Gründe
1 Die Beschwerde der Klägerin ist begründet, soweit sie auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützt ist. Die Revision ist zuzulassen. In einem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die mit der Beschwerde sinngemäß bezeichnete Frage geklärt werden, ob zur Sicherstellung des vermögensrechtlichen Bereicherungsverbotes § 6 Abs. 6a Satz 1 Halbs. 2 VermG - ggf. analog - auf solche Unternehmensschädigungen anzuwenden ist, bei denen der Unternehmensträger nach der Vermögensschädigung nicht untergegangen ist und die Geldleistung nicht den Gesellschaftern oder Mitgliedern des Unternehmensträgers, sondern diesem selbst zugeflossen ist.