Limits of substantive objections in cost assessment proceedings

BVerwG 9 KSt 3/12, 9 KSt 3/12 (4 A 47/99)Bverwg / Division 916.07.2012Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Administrative Court dismissed the claimant’s reminder against the cost assessment. The claimant argued that the defendant’s reimbursement claim was time-barred and forfeited because it had been asserted only after more than ten years. The court held that substantive objections to the cost reimbursement claim are generally not to be examined in cost assessment proceedings and must be pursued by an action opposing enforcement. An exception applies only where the objection can be resolved immediately on the basis of undisputed facts. Even on that basis, the objection failed here because the claim is subject to a 30-year limitation period and the facts did not show the additional elements required for forfeiture.

Omnilex-Regeste

§§ 151, 165 VwGO; materielle Einwendungen gegen den prozessualen Kostenerstattungsanspruch sind im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich unzulässig und mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen. Ausnahmsweise sind sie zu berücksichtigen, wenn sie sich anhand der im Kostenfestsetzungsverfahren verfügbaren Mittel ohne Weiteres und auf unstreitiger Tatsachengrundlage klären lassen. Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs beträgt 30 Jahre. Verwirkung setzt neben dem Zeitmoment das Umstandsmoment voraus; bloßer Zeitablauf genügt nicht (vgl. consid. 2 f.).

Gesamter Gesetzestext

BVerwG — 9 KSt 3/12, 9 KSt 3/12 (4 A 47/99), Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-16

Aktenzeichen: 9 KSt 3/12, 9 KSt 3/12 (4 A 47/99)

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 165 VwGO, § 151 VwGO

Spruchkörper: 9. Senat

Titelzeile

Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren

Gründe

1 Die gemäß §§ 151,165 VwGO zulässige Erinnerung ist unbegründet.

2 Der Kläger beruft sich gegenüber dem von dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten aufgrund des Kostenausspruchs im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2001 geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch auf Verjährung; er hält den Anspruch darüber hinaus wegen Zeitablaufs für verwirkt. Damit macht er materiell-rechtliche Einwände gegen den mit dem Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten prozessualen Kostenerstattungsanspruch geltend. Materiell-rechtliche Einwände gegen den Kostenerstattungsanspruch sind - wie im angegriffenen Beschluss zutreffend dargelegt - im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, sondern mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189.05 - NJW 2006, 1962 m.w.N.).

3 Ausnahmsweise können im Kostenfestsetzungsverfahren allerdings solche materiell-rechtlichen Einwendungen erhoben und beschieden werden, die sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne Weiteres klären lassen. Hierzu können auch die von dem Kläger erhobenen Einwendungen gehören, wenn die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig sind. So liegt es hier. Die Einrede der Verjährung muss ohne Erfolg bleiben, weil die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs 30 Jahre beträgt (BGH a.a.O. m.w.N.). Der Kläger kann sich ferner nicht mit Erfolg auf Verwirkung oder sonstiges treuwidriges Verhalten berufen. Auch insoweit ist der Sachverhalt geklärt. Der Kläger stützt sich allein darauf, dass er nach über zehn Jahren nicht mehr mit einer Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs rechnen musste. Damit ist weder das für die Annahme einer Verwirkung zusätzlich zu dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment noch sind Anhaltspunkte für ein sonstiges gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten dargetan.

Schlagwörter

cost assessmentenforcement objectionlimitationforfeituregood faithprocedural costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether substantive objections such as limitation can be raised in cost assessment proceedings.

Extrahierter Entscheid

As a rule, substantive objections to the cost reimbursement claim are not considered in cost assessment proceedings; they must be raised by a defense against enforcement.

Extrahierte Begründung

Such objections are procedural only when they can be clarified immediately on the basis of undisputed facts and the means available in the cost assessment proceedings. Here, limitation failed because the reimbursement claim is subject to a 30-year period.

Kernrechtsfrage

Whether the reimbursement claim had become unenforceable through forfeiture or other bad-faith conduct.

Extrahierter Entscheid

No forfeiture or other breach of good faith was shown.

Extrahierte Begründung

The claimant relied only on the fact that more than ten years had passed before the claim was asserted. That alone does not establish the additional circumstance element required for forfeiture, nor any other conduct contrary to good faith.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.