Revision admitted on the gambling-law permit prerequisite

BVerwG 8 B 45/12, 8 B 45/12 (8 C 41/12)Bverwg / Division 819.09.2012Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Administrative Court admitted the complaint because the case has fundamental significance. It held that the revision must clarify whether the gambling-law permit reservation under Section 4(1) sentence 1 of the Interstate Treaty on Gambling can support a complete prohibition of organizing and brokering sports betting only after the absence of permit eligibility has been conclusively established. Other asserted grounds for admission were not examined further.

Omnilex-Regeste

§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; grundsätzliche Bedeutung bei klärungsbedürftiger Auslegung des glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalts nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV. Eine Rechtssache ist grundsätzlich bedeutsam, wenn im Revisionsverfahren eine bislang ungeklärte, entscheidungserhebliche Rechtsfrage zu beantworten sein wird. Hierzu gehört insbesondere die Frage, ob eine vollständige Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nur rechtfertigt ist, wenn die fehlende Erlaubnisfähigkeit abschließend festgestellt worden ist (vgl. Gründe 1). Mit dem Erfolg der Grundsatzrüge erledigen sich weitere geltend gemachte Zulassungsgründe ohne gesonderte Prüfung (vgl. Gründe 2).

Gesamter Gesetzestext

BVerwG — 8 B 45/12, 8 B 45/12 (8 C 41/12), Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-19

Aktenzeichen: 8 B 45/12, 8 B 45/12 (8 C 41/12)

Dokumenttyp: Beschluss

Vorinstanz: vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 17. Februar 2012, Az: 10 BV 11.483, Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Gründe

1 Die Beschwerde der Beteiligten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird u.a. voraussichtlich zu klären sein, ob der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV eine vollständige Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nur rechtfertigt, wenn die fehlende Erlaubnisfähigkeit abschließend festgestellt worden ist.

2 Auf die weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es im Hinblick auf die erfolgreiche Grundsatzrüge nicht an.

Schlagwörter

fundamental importanceleave to appealsports bettingpermit requirementprohibition

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the case has fundamental significance warranting admission of the revision under Section 132(2)(1) VwGO.

Extrahierter Entscheid

Yes. The appeal on fundamental importance succeeded.

Extrahierte Begründung

The revision will likely need to clarify whether the gambling-law permit requirement in Section 4(1) sentence 1 GlüStV justifies a complete prohibition of organizing and brokering sports betting only if the absence of permit eligibility has been conclusively established.

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