BVerwG | Beschluss | 2012-08-09 | 6 B 18/12, 6 B 18/12 (6 C 21/12)
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 6 B 18/12, 6 B 18/12 (6 C 21/12), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-09
Aktenzeichen: 6 B 18/12, 6 B 18/12 (6 C 21/12)
Dokumenttyp: Beschluss
Vorinstanz: vorgehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 20. Juli 2011, Az: 3 L 167/10, Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Gründe
1 Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die sinngemäß geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, ob es mit der Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 92 GG) vereinbar ist, wenn eine staatsvertragliche Regelung über einen Landeszuschuss für jüdische Gemeinden dahin ausgelegt wird, dass für die Verteilung maßgebliche Erfordernisse der ausschließlichen Prüfungskompetenz eines Dritten unterliegen.