BVerwG | Beschluss | 2012-07-11 | 6 B 9/12, 6 B 9/12 (6 C 12/12) | Revisionszulassung; Grundrecht auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 6 B 9/12, 6 B 9/12 (6 C 12/12), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-11
Aktenzeichen: 6 B 9/12, 6 B 9/12 (6 C 12/12)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Vorinstanz: vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 22. Dezember 2011, Az: 19 A 610/10, Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Titelzeile
Revisionszulassung; Grundrecht auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht
Gründe
1 Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie gibt dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Voraussetzungen, unter denen Eltern aufgrund ihres Grundrechts auf Kindeserziehung in religiöser Hinsicht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 GG) im Einzelfall ein Anspruch auf Befreiung ihres Kindes von der Pflicht zur Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung zusteht.