BVerwG | Beschluss | 2011-11-10 | 5 B 30/11, 5 B 30/11 (5 C 21/11) | Eingliederungshilfe; Übernahme der Aufwendungen durch Jugendhilfeträger bei Selbstbeschaffung
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 5 B 30/11, 5 B 30/11 (5 C 21/11), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: 5 B 30/11, 5 B 30/11 (5 C 21/11)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 36a Abs 3 SGB 8, § 35a SGB 8
Vorinstanz: vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 23. Februar 2011, Az: 12 B 10.1331, Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Titelzeile
Eingliederungshilfe; Übernahme der Aufwendungen durch Jugendhilfeträger bei Selbstbeschaffung
Gründe
1 Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
2 Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme von Aufwendungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 36a Abs. 3, § 35a SGB VIII besteht.