BVerwG — 3 B 30/10, 3 B 30/10 (3 C 40/10), Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: 3 B 30/10, 3 B 30/10 (3 C 40/10)
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 45 Abs 9 S 3 StVO
Vorinstanz: vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 18. Januar 2010, Az: 11 BV 08.791, Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Titelzeile
Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs
Gründe
1 Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
2 Das Revisionsverfahren wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, im Anschluss an sein Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 18.07 - (BVerwGE 130, 383) die Frage weiter zu klären, welche rechtliche Bedeutung dem Umstand zukommt, dass eine auf § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO gestützte Maßnahme nicht nur den Mautausweichverkehr, sondern darüber hinaus auch den bereits zuvor auf der Strecke vorhandenen Schwerlastverkehr unterbindet.