BVerwG | Beschluss | 2010-11-04 | 10 B 4/10, 10 B 4/10 (10 C 25/10) | Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Maßstab für die Prüfung erneuter Verfolgung; Revisionszulassung
Gesamter Gesetzestext
BVerwG — 10 B 4/10, 10 B 4/10 (10 C 25/10), Beschluss
Vorinstanz: vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 15. Dezember 2009, Az: A 9 S 3262/08, Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Titelzeile
Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Maßstab für die Prüfung erneuter Verfolgung; Revisionszulassung
Gründe
1 Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.
2 Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die rechtlichen Anforderungen an den Wahrscheinlichkeits- bzw. Beweismaßstab beim Widerruf der Flüchtlingseigenschaft im Hinblick auf die Gefahr erneuter Verfolgung des Ausländers in seinem Heimatstaat weiter zu klären.