Non-admission complaint on reduced taxation of severance payments dismissed

BFH IX B 30/16Bfh / Division 912.05.2016Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Fiscal Court dismissed a non-admission complaint against a Düsseldorf Fiscal Court judgment on the reduced taxation of severance payments. It held that the complainant had not properly substantiated a ground for admission based on fundamental importance under § 115(2) No. 1 FGO. The complaint merely challenged the fiscal court's legal assessment and repeated first-instance arguments. In any event, the taxation question regarding severance payments paid in multiple installments in different assessment periods is already settled in supreme court case law. Costs were imposed on the complainant under § 135(2) FGO.

Omnilex-Regeste

§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; grundsätzliche Bedeutung nur bei substantiierter Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen abstrakten Rechtsfrage. Die Beschwerde muss sich mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum auseinandersetzen und aufzeigen, weshalb die Frage umstritten ist. Fehlt es daran oder richtet sich die Begründung lediglich gegen die Rechtsanwendung des FG, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet. Ist eine Rechtsfrage zur ermäßigten Besteuerung von Entlassungsentschädigungen bei Teilzahlungen in verschiedenen Veranlagungszeiträumen höchstrichterlich geklärt, entfällt die grundsätzliche Bedeutung (vgl. consid. 1-4).

Gesamter Gesetzestext

BFH — IX B 30/16, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-12

Aktenzeichen: IX B 30/16

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 34 EStG 2009, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013

Vorinstanz: vorgehend FG Düsseldorf, 18. Dezember 2015, Az: 3 K 1904/15 E, Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Titelzeile

Besteuerung von Abfindungen bei Zahlung in verschiedenen Veranlagungszeiträumen

Leitsatz

NV: Die Grundsätze für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen bei zwei oder mehr Zahlungen in verschiedenen Veranlagungszeiträumen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt .

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2015 3 K 1904/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Gründe

1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nicht dargelegt.

2 1. Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten --abstrakt beantwortbaren-- Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) ist und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH), sowie den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen. Dabei sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 116 Rz 32).

3 2. Daran fehlt es hier. Es fehlen Ausführungen des Klägers, wonach auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des BFH und den Äußerungen im Schrifttum die vom Finanzgericht (FG) entschiedene Frage umstritten und damit klärungsbedürftig sein soll. Vielmehr wendet sich der Kläger im Stil einer Revisionsbegründung gegen die rechtliche Würdigung des FG und verweist im Wesentlichen auf sein Vorbringen in der ersten Instanz.

4 Im Übrigen ist die ermäßigte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen für den Fall der Zahlung von zwei oder mehr Teilbeträgen in verschiedenen Veranlagungszeiträumen --worauf die angefochtene Entscheidung des FG auch hinweist-- höchstrichterlich geklärt (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 14. April 2015 IX R 29/14, BFH/NV 2015, 1354, und vom 13. Oktober 2015 IX R 46/14, BFHE 251, 331, BStBl II 2016, 2014) und damit nicht von grundsätzlicher Bedeutung.

5 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO.

Schlagwörter

taxationseverance paymentnon-admission complaintfundamental importanceassessment periodscosts

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the complaint sufficiently demonstrated the fundamental importance of the case under § 115(2) No. 1 FGO.

Extrahierter Entscheid

No. The complainant did not substantiate a specific, debatable, and clarifiable legal question requiring review.

Extrahierte Begründung

The complaint largely attacked the fiscal court's legal assessment like a revision brief and mainly repeated first-instance arguments, without engaging the relevant case law or literature.

Kernrechtsfrage

Whether reduced taxation applies to severance payments paid in two or more installments across different assessment periods.

Extrahierter Entscheid

The legal question is already settled in highest-court case law and is therefore not a ground for admission.

Extrahierte Begründung

The court referred to its established case law, including decisions from 2015, confirming that such payments do not raise a fundamentally uncertain issue.

Kernrechtsfrage

Allocation of costs for the non-admission complaint.

Extrahierter Entscheid

The complainant must bear the costs of the complaint proceedings.

Extrahierte Begründung

Cost allocation follows from the failure of the complaint.

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