No leave to appeal based on attacks on factual findings

BFH IX B 27/14Bfh / Division 911.08.2014Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Fiscal Court dismissed the plaintiffs’ complaint against denial of leave to appeal. It held that the applicants merely attacked the tax court’s case-specific evaluation of the evidence regarding the shortened useful life of a building after comprehensive renovation. Such objections do not demonstrate grounds for leave to appeal under § 115 FGO. No procedural defect for failure to investigate further under § 76 FGO was apparent. Costs were imposed on the plaintiffs.

Omnilex-Regeste

§ 115 Abs. 2 Nr. 1-3 FGO; bloße Angriffe gegen die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall begründen keine Revisionszulassung. Wer die Beweiswürdigung des Finanzgerichts angreift, legt weder grundsätzliche Bedeutung noch Erforderlichkeit einer Entscheidung zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einheitlicher Rechtsprechung dar. Ein Verfahrensmangel wegen unzureichender Sachaufklärung ist nicht substantiiert, wenn sich dem Gericht nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung keine weitere Beweisaufnahme aufdrängen musste (vgl. consid. 2-4).

Gesamter Gesetzestext

BFH — IX B 27/14, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-11

Aktenzeichen: IX B 27/14

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO

Vorinstanz: vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 23. Januar 2014, Az: 1 K 1100/10, Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Titelzeile

Keine Revisionszulassung bei bloßen Angriffen gegen die finanzgerichtliche Einzelfallwürdigung

Leitsatz

NV: Mit Angriffen gegen die finanzgerichtliche Einzelfallwürdigung werden keine Revisionszulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 FGO dargelegt .

Gründe

1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

2 Der Sache nach wenden sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen die Tatsachenwürdigung des Finanzgerichts (FG) im konkreten Einzelfall. Damit werden Revisionszulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht dargelegt.

3 Das FG stellt im Hinblick auf § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) darauf ab, dass es Sache des Steuerpflichtigen sei, das Vorliegen einer mit wirtschaftlicher Abnutzung begründeten kürzeren Nutzungsdauer im Streitjahr darzulegen und glaubhaft zu machen. Es komme für den Fall des Wechsels von Abnutzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zu solchen nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht entscheidend darauf an, ob zum Zeitpunkt der Anschaffung von einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer auszugehen gewesen sei, sondern allein auf eine aus der Sicht des Streitjahrs zu treffende Prognose. Ausgehend hiervon würdigt das FG in möglicher Weise die Gesamtumstände des Streitfalls, insbesondere die von den Klägern vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen. Es stellt dabei insbesondere darauf ab, dass die Kläger mit der umfassenden Sanierung des Gebäudes eine durchgreifende Modernisierung verbunden hätten, die das Gebäude auf einen zeitgemäßen Stand gebracht habe. Soweit sich die Kläger dagegen wenden, dass das FG hierauf einen Einfluss auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer schlussfolgert, wenden sie sich gegen die Einzelfallwürdigung und damit gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit des finanzgerichtlichen Urteils. Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen. Weder ist insoweit die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) dargetan noch die Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

4 Ausgehend von der genannten materiell-rechtlichen Sichtweise des FG musste sich ihm auch keine weitere Sachaufklärung aufdrängen. Ein Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO ist insoweit nicht ersichtlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO).

5 Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz FGO abgesehen.

6 Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO.

Schlagwörter

leave to appealfactual assessmentuseful lifetax depreciationprocedural errorevidence assessment

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether attacks on the tax court's case-specific factual assessment justify leave to appeal under § 115 FGO.

Extrahierter Entscheid

No. Mere disagreement with the tax court's evaluation of the evidence and facts does not establish a ground for leave to appeal.

Extrahierte Begründung

The complaint only challenged the lower court's factual appraisal of the specific case, including its assessment of expert opinions and the effect of a comprehensive renovation on useful life. That does not show a question of fundamental importance, need for development of the law, or need to secure uniform case law.

Kernrechtsfrage

Whether there was a procedural error for lack of further fact-finding under § 76 FGO.

Extrahierter Entscheid

No such procedural violation was apparent.

Extrahierte Begründung

Given the lower court's substantive legal view, no further investigation had to present itself to the court.

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