Non-admission complaint dismissed: no fundamental significance

BFH IX B 108/12Bfh / Division 901.10.2012Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The BFH dismissed the plaintiffs’ non-admission complaint against a judgment of the Fiscal Court of Berlin-Brandenburg. It held that the case was not of fundamental significance within the meaning of § 115(2) No. 1 FGO. The complaint was directed only against the fiscal court’s assessment of the facts in the individual case, especially regarding rejected low-rent tenants and the lack of evidentiary value of documents from 2001 and 2002 for later years.

Omnilex-Regeste

§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; grundsätzliche Bedeutung und Angriff gegen die tatrichterliche Sachverhaltswürdigung. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet, wenn sie sich im Kern gegen die Würdigung des festgestellten Sachverhalts im Einzelfall richtet. Solche Einwendungen begründen keine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; erforderlich ist vielmehr eine über den Einzelfall hinausgehende, abstrakt klärbare Rechtsfrage. Die fehlende Relevanz der vorgelegten Unterlagen für spätere Veranlagungszeiträume und die Würdigung des Mietverhaltens betreffen die Tatsacheninstanz und sind der revisionsrechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen (vgl. sinngemäß consid. 1).

Gesamter Gesetzestext

BFH — IX B 108/12, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-01

Aktenzeichen: IX B 108/12

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 115 Abs 2 Nr 1 FGO

Vorinstanz: vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 31. Mai 2012, Az: 5 K 5186/09, Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Titelzeile

Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung

Leitsatz

NV: Angriffe gegen die Sachverhaltswürdigung des FG im konkreten Einzelfall können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen .

Gründe

1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Vielmehr wenden sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen die finanzgerichtliche Sachverhaltswürdigung im konkreten Einzelfall. Insbesondere verkennt die Beschwerde, dass die finanzgerichtliche Entscheidung maßgeblich darauf gestützt wird, dass potenzielle Mieter, die weniger als 1.000 DM Miete zahlen wollten, abgewiesen wurden und die vorgelegten Unterlagen aus den Jahren 2001 und 2002 keine Auskunft darüber geben konnten, wie sich die Verhältnisse des Klägers in den Folgejahren entwickelt haben.

Schlagwörter

non-admission complaintfundamental significancefactual assessmenttax procedurerevision leave

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether leave to appeal should be granted for fundamental significance under § 115(2) No. 1 FGO

Extrahierter Entscheid

No. The complaint merely attacked the fiscal court’s evaluation of the facts in the individual case and did not raise a question of fundamental significance.

Extrahierte Begründung

Objections to the factual assessment of the lower court in the concrete case cannot justify admission of the appeal; the challenged judgment rested in particular on findings about rejected low-rent prospective tenants and on the fact that documents from 2001 and 2002 said nothing about later developments.

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