Moot? No: hearing after insolvency caused invalid representation

BFH VII B 199/09Bfh / Division 715.01.2010Remanded

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Fiscal Court allowed the non-admission complaint. It held that the Tax Court conducted and decided the hearing on 9 July 2009 after insolvency had already been opened over the claimant's assets and a trustee appointed. Because the proceedings were thereby interrupted and the debtor no longer had authority to conduct the case, the first-instance judgment was rendered without lawful representation. The judgment was set aside and the matter remitted to the Tax Court.

Omnilex-Regeste

§ 240 ZPO i.V.m. § 155 FGO, § 313 Abs. 1 InsO; Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor wirksamer Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis hinsichtlich der Masse; das finanzgerichtliche Verfahren ist unterbrochen. Verhandelt das FG gleichwohl mit dem Schuldner persönlich, obwohl die Aufnahme noch nicht erklärt wurde, ist die Partei nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten. Dies begründet den absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 4 FGO und führt ohne weitere Sachprüfung zur Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. § 116 Abs. 6 FGO).

Gesamter Gesetzestext

BFH — VII B 199/09, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-15

Aktenzeichen: VII B 199/09

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 4 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 155 FGO, § 240 ZPO, § 313 Abs 1 InsO

Vorinstanz: vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 9. Juli 2009, Az: 9 K 9161/08, Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Titelzeile

Mangel in der Vertretung infolge mündlicher Verhandlung nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz

NV: Der Kläger ist nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten, wenn das FG eine mündliche Verhandlung mit ihm durchführt, obwohl am Tag der Verhandlung bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet und ein Treuhänder bestimmt worden war .

Tatbestand

1 I. Mit Beschluss vom 3. Juli 2009 wurde über das Vermögen von Herrn S das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich ernannte das Amtsgericht den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nach § 313 der Insolvenzordnung (InsO) zum Treuhänder. S war Geschäftsführer einer GmbH und wurde vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) wegen rückständiger Umsatzsteuer der GmbH gemäß § 69 i.V.m. § 34 Abs. 1 der Abgabenordnung als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Der Einspruch blieb ohne Erfolg. Über die von S erhobene Klage wurde am 9. Juli 2009 mündlich verhandelt. Aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung hat das Finanzgericht (FG) den angefochtenen Haftungsbescheid als rechtmäßig erachtet und die Klage als unbegründet abgewiesen.

2 Hiergegen hat der Kläger Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision erhoben. Zur Begründung macht er Verfahrensmängel geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Verfahrensfehlerhaft habe das FG trotz der insolvenzbedingten Unterbrechung des Verfahrens (§ 240 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO) mündlich verhandelt und in der Sache eine Entscheidung getroffen. Zudem habe das FG den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt. Aufgrund einer schweren Erkrankung und einer dadurch verursachten Geschäftsunfähigkeit sei S nicht mehr in der Lage gewesen, die Aufgaben eines Geschäftsführers ordnungsgemäß wahrzunehmen. Deshalb sei er bereits vor dem Haftungszeitraum aus seinem Geschäftsführeramt entlassen worden. Hätte das FG diese Umstände näher aufgeklärt, wäre es zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Entscheidungsgründe

3 II. Die Beschwerde ist begründet. Das erstinstanzliche Urteil kann aufgrund eines Verfahrensmangels i.S. des § 119 Nr. 4 FGO keinen Bestand haben (§ 116 Abs. 6 FGO).

4 1. Der Senat geht im Hinblick auf die Einlassung zur materiellen Rechtslage davon aus, dass der Kläger mit seinem Rechtsbegehren in seiner Eigenschaft als Treuhänder das nach § 240 ZPO unterbrochene Verfahren aufgenommen hat.

5 2. Im Streitfall hat das FG nach Ladung des S eine mündliche Verhandlung durchgeführt und danach die Klage abgewiesen, obwohl am Tag der mündlichen Verhandlung bereits ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des S eröffnet worden war. Nach § 313 Abs. 1 InsO ist bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Treuhänder bestimmt worden, der die Aufgaben des Insolvenzverwalters wahrnimmt. Damit ist dem Schuldner die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen. Auch zur Prozessführung ist er nicht mehr befugt. Wegen der kraft Gesetzes nach § 240 ZPO eingetretenen Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens hätte am 9. Juli 2009 nicht verhandelt werden dürfen. Die Aufnahme des Verfahrens hatte der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch nicht erklärt, vielmehr war der Schuldner persönlich erschienen und hatte die Prozessführung selbst wahrgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil ergangen, ohne dass der Kläger nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war (§ 119 Nr. 4 FGO). Dieser Verfahrensfehler stellt einen absoluten Revisionsgrund dar, der ohne weitere Prüfung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1995 VIII ZR 224/94, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2563; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. September 1985 V R 129/79, BFH/NV 1987, 515; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2000 VII R 21/99, BFH/NV 2000, 1101; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 3).

Schlagwörter

insolvency interruptionlawful representationabsolute procedural defectremittaltax liabilityhearingprocess capacity

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the first-instance judgment had to be set aside because the tax court held a hearing after insolvency had opened and before proceedings were properly resumed by the trustee.

Extrahierter Entscheid

Yes. Once insolvency was opened and a trustee appointed, the debtor lacked power to conduct the litigation; the hearing should not have taken place, so the claimant was not lawfully represented.

Extrahierte Begründung

The opening of insolvency triggered interruption of the proceedings under § 240 ZPO in conjunction with § 155 FGO. Under § 313(1) InsO, the trustee took over the functions of the insolvency administrator and the debtor lost power over the estate and the authority to conduct the case. Because the claimant had not yet declared resumption, the tax court's hearing and decision were rendered without lawful representation, constituting an absolute ground for cassation under § 119 No. 4 FGO.

Kernrechtsfrage

Whether the alleged failure to investigate the claimant's incapacity and prior removal as managing director affected the outcome.

Extrahierter Entscheid

Not examined separately, because the procedural defect concerning unlawful representation already required reversal and remittal.

Extrahierte Begründung

The absolute procedural defect was sufficient to set aside the judgment without further review.

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