BVerfG — 2 BvR 230/25, Nichtannahmebeschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-15
Aktenzeichen: 2 BvR 230/25
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250215.2bvr023025
Dokumenttyp: Nichtannahmebeschluss
Normen: Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Vorinstanz: vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 14. Februar 2025, Az: 13 B 105/25, Beschlussvorgehend VG Köln, 5. Februar 2025, Az: 6 L 81/25, Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat 3. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der Sendung "ARD Wahlarena" - Tenorbegründung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin zeigt nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu werden.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.