BVerfG — 2 BvR 2282/18, Kammerbeschluss ohne Begründung
Entscheidungsdatum: 2019-09-03
Aktenzeichen: 2 BvR 2282/18
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190903.2bvr228218
Dokumenttyp: Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen: § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
Vorinstanz: vorgehend LG Lübeck, 8. August 2018, Az: 5 i StVK 55/18, Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat 2. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wiedereinsetzungsantrag (§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG) erfordert selbständige Darlegungen zum Verhinderungsgrund - Antrag auf Beziehung der Krankenakte des Beschwerdeführers nicht hinreichend
Tenor
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Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulden gehindert war, die Monatsfrist des § 93 Absatz 1 BVerfGG einzuhalten. Der Antrag, seine Krankenakte beizuziehen, entbindet den Beschwerdeführer nicht davon, einen Verhinderungsgrund selbstständig darzutun.
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.