Dismissal of election complaint without further reasons

BVerfG 2 BvC 48/14Bverfg / 2. Abteilung22.06.2016Dismissed

Zusammenfassung

The Federal Constitutional Court dismissed an election complaint. It stated that the complaint had no merit for the reasons set out in the rapporteur’s letter of 18 April 2016 and, relying on § 24 sentence 2 BVerfGG, refrained from giving additional reasons.

Regest

§ 24 Satz 2 BVerfGG; Wahlprüfungsbeschwerde; a-limine-Verwerfung ohne weitere Begründung. Wird eine Wahlprüfungsbeschwerde aus den in einem vorhergehenden Schreiben des Berichterstatters genannten Gründen als erfolglos angesehen, kann das Bundesverfassungsgericht gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren Begründung absehen. Die Verwerfung erfolgt dann summarisch ohne eigenständige inhaltliche Ausführung; eine weitergehende Begründungspflicht besteht nicht, wenn der Beschluss lediglich auf die bereits mitgeteilten Erwägungen verweist.

Gesamter Gesetzestext

BVerfG — 2 BvC 48/14, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-22

Aktenzeichen: 2 BvC 48/14

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160622.2bvc004814

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Spruchkörper: 2. Senat

Titelzeile

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 18. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Schlagwörter

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