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BVerfG 2 BvC 20/15 ΓÇó Election review complaint dismissed without further reasoning
BVerfG 2 BvC 20/15Bverfg / 2. Abteilung22.06.2016Dismissed
The Federal Constitutional Court rejected the complainant’s request for reinstatement and dismissed the election review complaint. It referred to the reasons stated in the rapporteur’s letter of 12 April 2016 and, relying on § 26(3) sentence 3 EuWG in conjunction with § 24 sentence 2 BVerfGG, provided no further reasoning.
§ 26 Abs. 3 S. 3 EuWG i.V.m. § 24 S. 2 BVerfGG; Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung. Wird eine Wahlprüfungsbeschwerde aus den in einem Schreiben des Berichterstatters mitgeteilten Gründen als erfolglos beurteilt, kann das Bundesverfassungsgericht von einer weiteren Begründung absehen. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist abzulehnen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen; über die Ablehnung kann zusammen mit der Verwerfung entschieden werden.
Entscheidungsdatum: 2016-06-22
Aktenzeichen: 2 BvC 20/15
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160622.2bvc002015
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 Abs 1 Halbs 1 BVerfGG, § 48 Abs 1 Halbs 2 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper: 2. Senat
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.