Wahlprüfungsbeschwerde dismissed without further reasoning

BVerfG 2 BvC 34/14Bverfg / 2. Abteilung04.04.2016Dismissed

Zusammenfassung

The Federal Constitutional Court rejected a Wahlprüfungsbeschwerde. It referred to the reasons contained in the rapporteur’s letter of 27 January 2016 and, pursuant to § 24 sentence 2 BVerfGG, dispensed with any further reasoning.

Regest

§ 24 S. 2 BVerfGG; Wahlprüfungsbeschwerde; Verwerfung ohne weitere Begründung. Das Bundesverfassungsgericht kann von einer weiteren Begründung absehen, wenn es die Beschwerde aus den in einem früheren Schreiben mitgeteilten Gründen nicht für begründet erachtet. Die Bezugnahme auf die bereits mitgeteilten Gründe genügt für die Ablehnung der Wahlprüfungsbeschwerde; eine eigenständige, erneute Begründung im Beschluss ist dann entbehrlich.

Gesamter Gesetzestext

BVerfG — 2 BvC 34/14, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-04

Aktenzeichen: 2 BvC 34/14

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160404.2bvc003414

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Spruchkörper: 2. Senat

Titelzeile

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Gründe

1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 27. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Schlagwörter

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