Cost reimbursement after constitutional complaint becomes moot

BVerfG 2 BvR 2987/14Bverfg / 2. Senat 3. Kammer24.02.2016Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The complainant declared the constitutional complaint resolved after the Federal Office for Migration and Refugees had set aside the challenged decision for the reasons asserted in the complaint. The Federal Constitutional Court therefore discontinued the proceedings. Applying § 34a(3) BVerfGG, it ordered the Federal Republic of Germany to reimburse the complainant's necessary expenses. The pending request for legal aid and appointment of counsel became moot. The object value for counsel's work was fixed at EUR 10,000.

Omnilex-Regeste

§ 34a Abs. 3 BVerfGG; Erstattung notwendiger Auslagen nach Erledigterklärung in der Verfassungsbeschwerde; die Entscheidung ergeht nach Billigkeitsgesichtspunkten. Maßgeblich ist grundsätzlich der Grund der Erledigung; hebt die öffentliche Gewalt den angegriffenen Akt von sich aus aus den mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Gründen auf, spricht dies regelmäßig für eine Auslagenerstattung, sofern keine besonderen Gegengründe vorliegen. Eine überschlägige materiellrechtliche Prüfung findet im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt (vgl. consid. 1). Mit der Erledigung entfällt regelmäßig auch das Rechtsschutzbedürfnis für Prozesskostenhilfe und Beiordnung. Der Gegenstandswert kann gesondert nach RVG festgesetzt werden.

Gesamter Gesetzestext

BVerfG — 2 BvR 2987/14, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-24

Aktenzeichen: 2 BvR 2987/14

ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160224.2bvr298714

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 34a Abs 3 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Vorinstanz: vorgehend VG Minden, 13. November 2014, Az: 1 L 836/14.A, Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat 3. Kammer

Titelzeile

Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung durch den Beschwerdeführer

Tenor

Nach Erklärung der Erledigung des Verfahrens durch den Beschwerdeführer wird das Verfahren eingestellt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen des Verfahrens zu erstatten.

Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

Gründe

1 Dem Beschwerdeführer sind gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG seine notwendigen Auslagen zu erstatten. Die nach dieser Vorschrift zu treffende Entscheidung orientiert sich an Billigkeitsgesichtspunkten (vgl. BVerfGE 85, 109 <114>; 87, 394 <397>). Dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, kommt für die Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG wesentliche Bedeutung zu. Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (BVerfGE 87, 394 <397>; 91, 146 <147>). Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 <264 f.>; 85, 109 <115>; 87, 394 <398>).

2 Nach diesen Grundsätzen ist es im vorliegenden Fall billig, eine Auslagenerstattung anzuordnen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den angegriffenen Bescheid aus den in der Verfassungsbeschwerde gerügten Gründen aufgehoben. Damit erledigt sich der Antrag auf Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts.

3 Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Schlagwörter

constitutional complaintmootnesscost reimbursementnecessary expenseslegal aidobject value

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the proceedings should be discontinued after the complainant declared the matter resolved

Extrahierter Entscheid

The proceedings were discontinued.

Extrahierte Begründung

The complainant's declaration of mootness ended the constitutional complaint proceedings.

Kernrechtsfrage

Whether the complainant's necessary expenses should be reimbursed under Section 34a(3) BVerfGG

Extrahierter Entscheid

Necessary expenses were to be reimbursed by the Federal Republic of Germany.

Extrahierte Begründung

The authority had itself set aside the challenged administrative decision for the reasons raised in the constitutional complaint, making reimbursement equitable.

Kernrechtsfrage

Whether the application for legal aid including appointment of counsel remained pending

Extrahierter Entscheid

The request became moot.

Extrahierte Begründung

Once the proceedings were resolved, the legal aid request no longer needed a separate decision.

Kernrechtsfrage

What value should be set for counsel's fee-related subject matter

Extrahierter Entscheid

The value was set at EUR 10,000.

Extrahierte Begründung

The court fixed the object value for the lawyer's activity at that amount.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.