BVerfG — 1 BvR 2861/14, Kammerbeschluss ohne Begründung
Entscheidungsdatum: 2014-11-13
Aktenzeichen: 1 BvR 2861/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20141113.1bvr286114
Dokumenttyp: Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz: vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 24. September 2014, Az: 3 Bs 175/14, Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat 2. Kammer
Titelzeile
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.