BVerfG — 2 BvR 2589/11, Kammerbeschluss ohne Begründung
Entscheidungsdatum: 2014-05-28
Aktenzeichen: 2 BvR 2589/11
Dokumenttyp: Kammerbeschluss ohne Begründung
Normen: § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG
Vorinstanz: vorgehend BFH, 27. Juli 2011, Az: VI B 160/10, Beschlussvorgehend Hessisches Finanzgericht, 8. November 2010, Az: 13 K 2208/03, Urteil
Spruchkörper: 2. Senat 2. Kammer
Titelzeile
Nichtannahmebeschluss: Versäumung der Zwei-Wochen-Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da er nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gestellt wurde.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.