BGH — 5 StR 655/24, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 5 StR 655/24
ECLI: ECLI:DE:BGH:2025:250225B5STR655.24.0
Dokumenttyp: Beschluss
Vorinstanz: vorgehend BGH, 14. Januar 2025, Az: 5 StR 655/24, Beschlussvorgehend LG Bremen, 8. Juli 2024, Az: 11 KLs 1/24
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 8. Juli 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einzelstrafe für Tat 7 der Urteilsgründe auf einen Monat Freiheitsstrafe festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Cirener Gericke Mosbacher
Köhler Werner