BGH — 5 StR 520/25, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-12-15
Aktenzeichen: 5 StR 520/25
ECLI: ECLI:DE:BGH:2025:151225B5STR520.25.0
Dokumenttyp: Beschluss
Vorinstanz: vorgehend LG Hamburg, 12. Mai 2025, Az: 604 Ks 1/25
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revision der Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2025 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschuldigten ergeben hat.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Mit Blick auf die Erwägungen zum Rücktritt weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls die rechtliche Würdigung einer gefährlichen Körperverletzung die Anordnung der Unterbringung trägt.
Cirener Gericke Köhler
Resch von Häfen