BGH, Beschluss vom 04.12.2023 - VIa ZR 7/23•BGH, 2023-12-04 — VIa ZR 7/23
BGH, Beschluss vom 04.12.2023 - VIa ZR 7/23Bgh / 6a. Zivilsenat04.12.2023
BGH | Beschluss | 2023-12-04 | VIa ZR 7/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-04
Aktenzeichen: VIa ZR 7/23
ECLI: ECLI:DE:BGH:2023:041223BVIAZR7.23.0
Dokumenttyp: Beschluss
Vorinstanz: vorgehend OLG Koblenz, 7. Dezember 2022, Az: 15 U 801/22vorgehend LG Koblenz, 4. Mai 2022, Az: 8 O 274/21
Spruchkörper: 6a. Zivilsenat
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Dezember 2022 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Soweit sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Anspruchs aus §§ 826, 31 BGB durch das Berufungsgericht richtet, liegt ein Zulassungsgrund nicht vor. Soweit sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Verneinung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV durch das Berufungsgericht wendet, legt sie die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Zulassungsgründe nicht dar. Die Beklagte ist Motorherstellerin, nicht Fahrzeugherstellerin. Einen vorsätzlichen Gesetzesverstoß der Fahrzeugherstellerin, an dem sich die Beklagte als Motorherstellerin hätte beteiligen können, hat die Klägerin nicht hinreichend dargetan (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2023 - VIa ZR 1119/22, VersR 2023, 1246). Die geltend gemachte Verletzung von Verfahrensgrundrechten hat der Senat geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet.
Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 45.000 €.
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