Appointed defense counsel flat fee denied

BGH 2 StR 549/15Bgh / II. Strafkammer19.01.2017Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Court of Justice rejected defense counsel’s request for a flat fee under § 51 RVG. It held that such a fee is an exceptional measure and requires a criminal case of special scope or special difficulty that objectively necessitates above-average defense work. The remaining appellate issue concerned only the sentence, the challenged judgment was short, and the oral hearing before the Senate lasted only about half an hour. The request was therefore denied.

Omnilex-Regeste

§ 51 Abs. 1 S. 1, 3 RVG; Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger nur bei besonderem Umfang oder besonderer Schwierigkeit der Sache bzw. des Verfahrensabschnitts. Die Bewilligung setzt einen Ausnahmefall voraus; erforderlich ist, dass die konkrete Strafsache objektiv einen überdurchschnittlichen, zeitaufwändigen Einsatz des Verteidigers verlangt. Maßgeblich sind Umfang und Schwierigkeit der Sache selbst, nicht eine bloß subjektive Mehrbelastung. Beschränkt sich das Verfahren im Revisionsrechtszug im Wesentlichen auf den Strafausspruch und weist die Hauptverhandlung nur geringen zeitlichen und sachlichen Aufwand auf, scheidet eine Pauschgebühr aus (vgl. consid. 1 f.).

Gesamter Gesetzestext

BGH — 2 StR 549/15, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-19

Aktenzeichen: 2 StR 549/15

ECLI: ECLI:DE:BGH:2017:190117B2STR549.15.0

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 51 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 3 RVG

Vorinstanz: vorgehend BGH, 19. Oktober 2016, Az: 2 StR 549/15, Urteilvorgehend LG Darmstadt, 28. August 2015, Az: 100 Js 6470/13 - 2 KLs

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Titelzeile

Vergütung des Pflichtverteidigers: Voraussetzungen für eine Pauschgebühr

Tenor

Der Antrag des Verteidigers, Rechtsanwalt M. aus D. , ihm für seine Tätigkeit als gesetzlich bestellten Verteidiger des Angeklagten für die Revisionshauptverhandlung eine Pauschgebühr zu bewilligen, wird abgelehnt.

Gründe

1 Die Voraussetzungen gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG für die Bewilligung einer Pauschgebühr liegen nicht vor. Danach ist eine Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, festzusetzen, wenn dies wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache oder des betroffenen Verfahrensabschnitts geboten erscheint. Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist ein Ausnahmefall, der nur vorliegt, wenn objektiv eine überdurchschnittliche anwaltliche Leistung erforderlich wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437). Entscheidend ist, ob die konkrete Strafsache selbst umfangreich war und infolge dieses Umfangs, gegebenenfalls auch infolge komplizierter Rechtsfragen, eine zeitaufwändigere, gegenüber anderen Verfahren erhöhte Tätigkeit des Verteidigers erforderlich geworden ist. Dies war hier nicht der Fall.

2 Die Strafsache hatte - wie sie im zweiten Umlauf nunmehr Gegenstand der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Senat war - keinen besonderen Umfang; das angefochtene Urteil umfasst 15 Seiten. Es ging lediglich noch um eine Revision gegen den Strafausspruch. Die Sache war, wie sich dem Senatsurteil vom 19. Oktober 2016 entnehmen lässt, rechtlich nicht besonders schwer; die Revisionshauptverhandlung dauerte auch lediglich eine halbe Stunde.

| VRiBGH Prof. Dr. Fischer ist wegen Krankheit an der

Unterschrift gehindert.ApplKrehl
Appl
BartelGrube

Schlagwörter

appointed defense counselflat feespecial difficultyspecial scoperevision hearingcriminal procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a flat fee under § 51(1) sentences 1 and 3 RVG should be granted for the revision oral hearing

Extrahierter Entscheid

The prerequisites for a flat fee were not met because the case was not of special scope or special difficulty and did not require above-average defense work.

Extrahierte Begründung

A flat fee is an exceptional measure justified only where the concrete criminal case itself, due to its extent or complicated legal issues, required unusually time-consuming defense activity. Here the file and oral hearing were limited, and the remaining issue concerned only sentencing; the hearing lasted only about half an hour.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.