BAG — 10 AZR 14/25, Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2026-01-28
Aktenzeichen: 10 AZR 14/25
ECLI: ECLI:DE:BAG:2026:280126.U.10AZR14.25.0
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Normen: § 313b Abs 1 S 1 ZPO
Vorinstanz: vorgehend ArbG Hamburg, 30. Januar 2024, Az: 14 Ca 85/23, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamburg, 24. Juli 2024, Az: 5 SLa 15/24, Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Titelzeile
Inflationsausgleichsprämie - Anerkenntnisurteil - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor
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Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Juli 2024 - 5 SLa 15/24 - aufgehoben.
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Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2024 - 14 Ca 85/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. März 2023 zu zahlen.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO) . Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
| Günther-Gräff | | Nowak | | Weber | |
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| | Uhamou | | Beitz | | |