Vorinstanz: vorgehend ArbG Frankfurt, 7. Mai 2021, Az: 24 Ca 1258/20, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 5. Juli 2022, Az: 8 Sa 895/21, Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2022 - 8 Sa 895/21 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 - 24 Ca 1258/20 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 317/22 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .