Vorinstanz: vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 31. Mai 2017, Az: 2 Ca 78/17, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 6. November 2017, Az: 8 Sa 672/17, Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. November 2017 - 8 Sa 672/17 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 - 2 Ca 78/17 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,45 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. November 2016 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO) .